Generell gibt es in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters – und zwar unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens, dem Umsatz oder der Rechtsform.
Allerdings gibt es neben der laufenden Buchhaltung und der laufenden Lohnabrechnung noch viele weitere Pflichten im Bereich der Finanzbuchhaltung, denen Sie als Geschäftsführer nachkommen müssen.
Unterliegt Ihr Unternehmen beispielsweise der Bilanzierungspflicht, welche im Handelsgesetzbuch (§ 266 HGB) geregelt ist, sind Sie beispielsweise verpflichtet einen Jahresabschluss zu erstellen, der sich aus einer Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und eventuell aus einem Anhang mit Erläuterungen zusammensetzt.
Laut Gesetz ist es zwar möglich, diese Pflichten selbst wahrzunehmen, allerdings setzt die gesetzeskonforme Erstellung eines Jahresabschlusses ein hohes steuerliches Fachwissen und Kenntnisse der aktuellen Rechtslage voraus. Eine fehlerhafte Bilanz kann daher sehr schnell sehr teuer werden oder sogar im Gefängnis enden: denn fehlerhafte Bilanzen bzw. die Bilanzfälschung ist ein Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bestraft wird.
Ein fachkundiger Steuerberater bewahrt Ihr Unternehmen also mit seiner gesetzeskonformen Arbeit nicht nur vor unangenehmen Nachzahlungen und vor hohen Strafzahlungen und Anwaltskosten, sondern auch im Falle eines Fehlers: sollte dem Steuerberater bei seiner Tätigkeit ein Fehler unterlaufen, greift seine Berufshaftpflichtversicherung. Damit ist Ihr Unternehmen vor finanziellen Konsequenzen geschützt. Wir empfehlen daher je nach Unternehmensgröße und Rechtsform die Inanspruchnahme eines Steuerberaters!
Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu einem unserer Partner-Steuerberater her. Sprechen Sie uns an!